Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz zum größten Teil auf einem Vermögen auf. Dieses soll dann auch durch wirtschaftliches Handeln vermehrt werden. Um das Vermögen und die Ertragskraft eines Unternehmens abzubilden, erfasst das betriebliche Rechnungswesen mehrere Bereiche, die wir im Folgenden anbieten können: |
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Finanzbuchhaltung |
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Lohnbuchhaltung |
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Jahresabschluss und Steuererklärungen |
Damit ein Geschäftsjahr rechnerisch abgeschlossen ist, wird zum Bilanzstichtag ein Jahresabschluss erstellt. Buchführungspflichtige Unternehmen müssen eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Abhängig von der Rechtsform kann noch ein Anhang und/oder ein Lagebericht notwendig sein. Nicht buchführungspflichtige Unternehmen dürfen ihren Gewinn auch in Form einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dies betrifft vorwiegend freie Berufe und kleine Gewerbetreibende. Für bestimmte Gesellschaftsformen, wie beispielsweise die GmbH und/oder GmbH & Co. KG besteht zusätzlich noch die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. Art und Umfang der offen zu legenden Unternehmen bestimmt sich nach deren Größe. Hierbei werden durch uns die Offenlegungserleichterungen beachtet. Inzwischen sind offenlegungspflichtige Jahresabschlüsse „online“ im Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) zu veröffentlichen. Hier können auch die bereits offengelegten Jahresabschlüsse eingesehen werden. Wir können Ihnen hierbei folgende Dienstleistungen anbieten:
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Einkommensteuererklärung |
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Beratung bei Betriebsprüfungen |

