Steuerberatung, Finanzen
 

Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz zum größten Teil auf einem Vermögen auf. Dieses soll dann auch durch wirtschaftliches Handeln vermehrt werden. Um das Vermögen und die Ertragskraft eines Unternehmens abzubilden, erfasst das betriebliche Rechnungswesen mehrere Bereiche, die wir im Folgenden anbieten können:

inactiv Finanzbuchhaltung
inactiv Lohnbuchhaltung
inactiv Jahresabschluss und Steuererklärungen
inactiv Einkommensteuererklärung
 

Die Grundlage zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer bildet die Einkommensteuererklärung. Diese ist bis 31.05.2008 des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres beim Finanzamt einzureichen. Im allgemeinen gewähren die Finanzämter für Angehörige der steuerberatenden Berufe eine Fristverlängerung bis 31. Dezember des Folgejahres.

Wir erstellen in diesem Zusammenhang Ihre private Einkommensteuererklärung und ermitteln sämtliche Überschüsse sowie Gewinn und Verluste sämtlicher Einkunftsarten, wie beispielsweise:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung- und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte

Hierbei werden auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, die im Rahmen der Veranlagung abzugsfähig sind.

Des weiteren beraten wir Sie auch vollumfänglich im Rahmen einer bei Ihnen durch das Finanzamt durchgeführten Außen- bzw. Betriebsprüfung.



 
 
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inactiv Beratung bei Betriebsprüfungen