Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz zum größten Teil auf einem Vermögen auf. Dieses soll dann auch durch wirtschaftliches Handeln vermehrt werden. Um das Vermögen und die Ertragskraft eines Unternehmens abzubilden, erfasst das betriebliche Rechnungswesen mehrere Bereiche, die wir im Folgenden anbieten können: |
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Finanzbuchhaltung |
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Lohnbuchhaltung |
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Jahresabschluss und Steuererklärungen |
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Einkommensteuererklärung |
Die Grundlage zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer bildet die Einkommensteuererklärung. Diese ist bis 31.05.2008 des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres beim Finanzamt einzureichen. Im allgemeinen gewähren die Finanzämter für Angehörige der steuerberatenden Berufe eine Fristverlängerung bis 31. Dezember des Folgejahres. Wir erstellen in diesem Zusammenhang Ihre private Einkommensteuererklärung und ermitteln sämtliche Überschüsse sowie Gewinn und Verluste sämtlicher Einkunftsarten, wie beispielsweise:
Hierbei werden auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, die im Rahmen der Veranlagung abzugsfähig sind. Des weiteren beraten wir Sie auch vollumfänglich im Rahmen einer bei Ihnen durch das Finanzamt durchgeführten Außen- bzw. Betriebsprüfung. |
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Beratung bei Betriebsprüfungen |

