Steuerberatung, Finanzen
 

Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz zum größten Teil auf einem Vermögen auf. Dieses soll dann auch durch wirtschaftliches Handeln vermehrt werden. Um das Vermögen und die Ertragskraft eines Unternehmens abzubilden, erfasst das betriebliche Rechnungswesen mehrere Bereiche, die wir im Folgenden anbieten können:

inactiv Finanzbuchhaltung
inactiv Lohnbuchhaltung
inactiv Jahresabschluss und Steuererklärungen
inactiv Einkommensteuererklärung
inactiv Beratung bei Betriebsprüfungen
 

Die Finanzbehörden haben die Aufgabe nach Maßgabe der Gesetze die Steuern gleichmäßig festzusetzen und gleichmäßig zu erheben. Weiterhin ist die Aufgabe des Finanzamtes bzw. der Finanzbehörden, dass Steuern nicht verkürzt oder zu unrecht erhoben werden.

Die Aufgabe der Betriebsprüfung ist somit, die erklärten Einkünfte des Steuerpflichtigen zu überprüfen.

Seit dem Jahr 2002 ist es der Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung erlaubt auf elektronisch geführte Buchführungsdaten zuzugreifen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat für diesen elektronischen Datenzugriff (GTBDU) ein Schreiben veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001) in dem die Einzelheiten enthalten sind.

Die Finanzbehörden haben diesbezüglich unterschiedliche Möglichkeiten Außenprüfungen vorzunehmen.

Die am häufigsten vorgenommenen Prüfungen gliedern sich wie folgt:

  • Umsatzsteuersonderprüfung
  • Umsatzsteuernachschau
  • Lohnsteueraußenprüfung
  • betriebsnahe Veranlagung

Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang bestehen in der strategischen Beratung im Vorfeld, Klärung und Beratung während der Betriebsprüfung insbesondere problematischer Prüfungsschwerpunkte, Teilnahme an einer möglichen Schlussbesprechung um evtl. Rechtsbehelfsverfahren zu vermeiden und letztendlich die Prüfung des Prüfungsberichtes und deren Anpassung an die Steuererklärungen bzw. an die folgenden Jahresabschlüsse.


 

 
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