Einstellung eines Arbeitnehmers|Arbeitsrecht|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
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Beratungsbedarf besteht nicht nur bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Beendigung, sondern ist auf Grund der existenziellen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer und auch den Arbeitgeber sowie auf Grund der Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und der Fortentwicklung des Arbeitsrechts durch höchstrichterliche Entscheidungen auch in sonstigen Bereichen des Arbeitsrechts gegeben. So können bereits bei Schaltung einer Stellenanzeige oder aber beim Vorstellungsgespräch Fehler gemacht werden, die zu Schadenersatzpflichten des Arbeitgebers führen können. So verbietet bspw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Benachteiligung von Arbeitnehmern aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen Ihrer ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Verstößt der Arbeitgeber hiergegen, so ist er Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Auch auf das laufende Arbeitsverhältnis hat der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz Auswirkungen.

 
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