|
|
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen |
Ist die geeignete Rechtsform für Ihre Gesellschaft gefunden, so sind insbesondere die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander, die für diese Gesellschaft gelten sollen, in einem Gesellschaftsvertrag/einer Satzung zu regeln. Üblicherweise enthält der Gesellschaftsvertrag Regelungen zu der Firmierung der Gesellschaft, dem Unternehmensgegenstand, Regelungen zur Geschäftsführung, zur Dauer der Gesellschaft, zur Beendigung der Gesellschaft, zum Austritt oder Ausschluss von Gesellschaftern, zur Beschlussfassung und viele andere Regelungen mehr. Wird kein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, so gelten die Regelungen, die das Gesetz für die jeweilige Gesellschaftsform vorsieht. Diese Regelungen sind jedoch oftmals nicht sinnvoll, da sie für den konkreten Lebenssachverhalt nicht zugeschnitten sind. Wir beraten Sie in allen Fragen bzgl. der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Wirkungen einzelner Regelungen und deren steuerrechtliche Auswirkungen auf, bieten Ihnen Gestaltungsalternativen und entwerfen für Sie den für Ihren konkreten Einzelfall passenden Gesellschaftsvertrag/die passende Satzung. Für den Fall, dass bereits Ihr Vertragspartner, mit welchem Sie sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen möchten, einen Gesellschaftsvertrag/eine Satzung entworfen hat, prüfen wir für Sie den Entwurf und unterstützen Sie bei der Verhandlung mit Ihrem Vertragspartner, um den Entwurf so zu gestalten, dass er Ihren Vorstellungen gerecht wird. |
|
Zurück |

