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Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen |
Die richtige Gestaltung eines Arbeitsvertrags kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von existenzieller Bedeutung sein. Dabei wird das Arbeitsrecht sehr stark durch die Rechtsprechung der Gerichte (Richterrecht) bestimmt und fortgebildet. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist deshalb immer die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen und in die vertragliche Gestaltung einzubeziehen. Besondere Anforderungen werden bspw. an befristete Arbeitsverträge gestellt. Wir erstellen Ihren Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie unter Abgleich mit den Regelungen eines etwa bestehenden Tarifvertrags und der bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die arbeitsvertraglichen Regelungen werden dabei – anders als bei allgemeinen Formularen – an die bei Ihnen vorliegende konkrete Situation angepasst. Wir berücksichtigen bei der Vertragsgestaltung besondere Umstände (wie z. B.: Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich, leitende Angestellte, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Ehegattenarbeitsvertrag, usw.). Auf Grund der Doppelqualifikation bzw. der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Steuerberatung in einem Haus können wir – soweit gewünscht – die arbeitsvertraglichen Regelungen nicht nur in rechtlicher, sondern auch in steuerrechtlicher Hinsicht optimal gestalten. Wird Ihnen von Ihren Vertragspartnern ein Arbeitsvertragsentwurf vorgelegt, so prüfen wir für Sie diesen Vertrag und unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner oder aber auch bei der Abänderung bereits bestehender Arbeitsverträge. |
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