Erben und Vererben|Gestaltung von Testament und Erbvertrag|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Gestaltung von Testament/Erbvertrag/Vermächtnis
 

Hat der Verstorbene nicht zu Lebzeiten eine wirksame letztwillige Verfügung verfasst, in welcher geregelt wird, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll, so tritt gesetzliche Erbfolge ein. Dies kann in einer Vielzahl der Fälle zu ungewünschten Ergebnissen und zu Rechtsstreiten zwischen den Hinterbliebenen führen. Insbesondere, wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist, sollte durch Testament/gemeinschaftliche Testament/Erbvertrag geregelt werden, wer Erbe werden soll und wie der Nachlass bei Vorhandensein mehrerer Erben auf die einzelnen Personen verteilt werden soll.

Wir unterstützen Sie, Ihre letztwillige Verfügung in Form von Testament, gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag wirksam zu errichten und beraten Sie bei allen Fragen zu Erb- und Erbfolgeregelungen.

Auf Grund der Mehrfachqualifikation unserer Berufsträger ist es möglich, bei der Gestaltung Ihres Testaments/Ihres Erbvertrags gleichzeitig die Regelungen des Erbschaftsteuerrechts zu berücksichtigen und Ihre letztwillige Verfügung auch erbschaftsteuerrechtlich optimal zu gestalten. Sie bekommen bei uns Erbschaftsrecht und Erbschaftsteuerrecht aus einer Hand.

 
Zurück