Vertragsgestaltung für Kapitalgesellschaften|Kapitalerhöhung|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Geschäftsführeranstellungsverträge
 

Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird bestimmt durch Satzung/Gesellschaftsvertrag, durch gesetzliche Vorschriften, durch Gesellschafterbeschlüsse und zum ganz erheblichen Teil durch Geschäftsführeranstellungsverträge. Solche Verträge enthalten insbesondere Regelungen zur Höhe des Geschäftsführergehalts und etwaiger Tantiemen, Regelungen zur Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers (alleinvertretungsberechtigt oder mit anderen Geschäftsführern/Prokuristen zusammen vertretungsberechtigt), zur Dauer des Vertrags, zur Kündigung und Abberufung, zu Wettbewerbsverboten, Verschwiegenheitspflichten, Berichtspflichten, usw.

Je nachdem, ob es sich beim Geschäftsführer um einen Minderheitsgesellschafter, um einen beherrschenden Mehrheitsgesellschafter oder aber um eine Person handelt, die nicht Gesellschafter ist (Fremdgeschäftsführer), sind unterschiedliche Anforderungen an die Ausgestaltung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags zu stellen. Durch richtige Ausgestaltung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags kann für die Zukunft Streitpotential zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer vermieden werden.

Auch steuerrechtlich hat der Geschäftsführeranstellungsvertrag erhebliche Bedeutung. So ist insbesondere beim beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH die rechtzeitige und richtige Gestaltung des Geschäftsführeranstellungsvertrags u. a. maßgeblich dafür, ob Leistungen der Gesellschaft an den Gesellschafter (z. B. Gehaltszahlungen, Tantiemen, Gratifikationen, Pensionszusagen, geldwerte Vorteile) als Betriebsausgaben/Werbungskosten anerkannt werden oder nicht.

Fehlende oder fehlerhafte Geschäftsführeranstellungsverträge sind immer wieder Streitpunkt in Betriebsprüfungen und können im Nachhinein zu erheblichen Steuerbelastungen führen.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Geschäftsführeranstellungsverträge und fertigen für Sie entsprechende Entwürfe, zeigen Ihnen Gestaltungsalternativen auf und besprechen mit Ihnen die rechtlichen und steuerrechtlichen Vor- und Nachteile einzelner Regelungsvarianten. Wird Ihnen bereits von Ihrem Vertragspartner ein Geschäftsführeranstellungsvertrag vorgelegt, so prüfen wir für Sie die dort enthaltenen Regelungen und unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner.

 
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