Kaufverträge|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Kaufverträge
 

Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, möglicherweise die Kaufsache dem Käufer schon übergeben, doch dieser zahlt den Kaufpreis nicht?

Wir prüfen für Sie, ob der Kaufpreisanspruch bzw. sonstige Ansprüche aus dem Kaufvertrag wirksam entstanden sind und bereits Fälligkeit eingetreten ist. Sollte der Käufer Einreden oder Einwendungen gegen den Kaufpreisanspruch erheben, so prüfen wir diese auf ihre Berechtigung. Nach Ausgang dieser Prüfung besprechen wir mit Ihnen dann die Erfolgsaussichten einer weiteren außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderungen (s. Beitreibung Ihrer Forderung).

 
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