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Klageverfahren |
Für den Fall, dass Ihr Vertragspartner auf außergerichtliche Mahnungen und Schreiben der Rechtsanwälte keine Zahlungen leistet bzw. keine außergerichtliche Klärung herbeiführt oder aber der Schuldner gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch erhebt, führen wir für Sie die Klageverfahren vor den zuständigen Gerichten durch, fertigen die entsprechenden Schriftsätze und vertreten Sie in den Gerichtsverhandlungen. Sollte das Gerichtsverfahren in der 1. Instanz nicht erfolgreich sein, jedoch genügend Erfolgsaussichten für die nächsthöhere Instanz bestehen, führen wir für Sie das entsprechende Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision, Beschwerde) und vertreten Sie auch vor den Gerichten der nächsten Instanz. Daneben beraten wir Sie in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrest, einstweilige Verfügungen) und führen auch diese Verfahren für Sie durch. |
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