Kündigung eines Arbeitnehmers|Arbeitsrecht|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Kündigung/Beendigung

Ein großer Teil der Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten wird im Bereich Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt. Durch das Kündigungsschutzgesetz, aber auch durch eine Vielzahl von weiteren Regelungen in verschiedenen Gesetzesvorschriften werden an eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses strenge Anforderungen gestellt, um einen wirksamen Schutz des Arbeitnehmers, für den das Arbeitsverhältnis i. d. R. von existenzieller Bedeutung ist, zu gewährleisten. Unsere Erfahrungen vor den Arbeitsgerichten haben gezeigt, dass in einer Vielzahl der Fälle die Arbeitgeber die Wirksamkeitsvoraussetzungen beim Ausspruch von Kündigungen oder sonstigen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einhalten und vor den Arbeitsgerichten dann die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird. Hierdurch entstehen für die Arbeitgeber oftmals erhebliche Zahlungsverpflichtungen (z. B. Annahmeverzugslohn).

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.

Sind Sie Arbeitnehmer, so prüfen wir, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung oder sonstige Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist, insbesondere ob alle Voraussetzungen für eine wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingehalten wurden.

Für Arbeitgeber bieten wir an, Kündigungen im Vorfeld ihres Ausspruchs rechtlich so vorzubereiten, dass alle Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung eingehalten werden und möglichst ein Rechtsstreit vor den Arbeitsgerichten vermieden oder aber mit überwiegenden Erfolgsaussichten geführt werden kann.

Wir bereiten zusammen mit Ihnen betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte Kündigungen sowohl in Form der ordentlichen als auch außerordentlichen Kündigung vor. Wir beraten Sie auch im Hinblick auf weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen (Anhörung des Betriebsrats, Einholung von Zustimmungen z. B. vom Integrationsamt bei Vorliegen einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers, usw.). Wir beraten Sie bei Fragen zu Aufhebungsverträgen/Abwicklungsverträgen. Auch für den Fall, dass mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig entlassen werden müssen, um eine notwendig gewordene Reduzierung der Personalkosten zu erreichen, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite (Stichwort: “Massenentlassungsanzeige“).



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