Mahnverfahren| Europäischer Mahnbescheid |D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Mahnverfahren
 

Der gerichtliche Mahnverfahren ist eine Möglichkeit, möglichst schnell zu einem Vollstreckungstitel gegen den Vertragspartner zu kommen, wenn damit zu rechnen ist, dass dieser die Zahlung nur hinauszögert und nicht mit größeren rechtlichen Einwendungen oder Einreden des Vertragspartners zu rechnen ist. In vielen Fällen kann durch die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens kostengünstig und schnell ein Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) gegen den Schuldner erwirkt werden, ohne dass eine Gerichtsverhandlung notwendig wird. sollte der Schuldner nicht bereits auf Grund des Mahnbescheids oder auf Grund des Vollstreckungsbescheids Zahlung leisten, kann mit dem Vollstreckungsbescheid kurzfristig die Zwangsvollstreckung betrieben und somit Ihr Anspruch weitestgehend durchgesetzt werden.

 

Wir erledigen für Sie das komplette Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

 

Auch in Fällen mit internationalem Bezug, wenn also bspw. Ihr Vertragspartner im Ausland ansässig ist, kann die Forderungsbeitreibung durch gerichtliches Mahnverfahren (z. B. Europäischer Mahnbescheid) durchgeführt werden. Der Europäische Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid gilt als Vollstreckungstitel auch im Ausland, so dass dieser dort vollstreckt werden kann.

 
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