Pflichtteilsrecht im Erbrecht|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Pflichtteilsrecht
 

Werden bestimmte Personen, die bei gesetzlicher Erbfolge erbberechtigt gewesen wären, durch Testament/Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, entstehen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche.

In der Praxis treten hier immer wieder Fragen dazu auf, ob ein Pflichtteilsrecht oder ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht, wie dieser geltend gemacht werden muss, wie der Pflichtteilsanspruch berechnet wird und wie dieser zu erfüllen ist.

Auch besteht die Möglichkeit, Pflichtteilsverzichte zu vereinbaren, wobei jedoch hier div. Regelungen zu beachten sind, um nicht die Unwirksamkeit des Pflichtteilsverzichts zu riskieren.

Wir beraten Sie zu allen mit dem Pflichtteil/Pflichtteilsrecht zusammenhängenden rechtlichen und steuerrechtlichen, insbesondere auch erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen, Fragen.

 
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