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Schenkungen |
Nicht nur Erwerbe von Todes wegen oder im Wege von vorweggenommenen Erbfolgen lösen Erbschaft- und Schenkungsteuer aus, sondern auch bloße Schenkungen zu Lebzeiten können erhebliche steuerliche Folgen haben. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz behandelt Erbschaften und Schenkungen in vielen Bereichen gleich, in manchen Bereichen gibt es jedoch auch erhebliche Unterschiede. Auch zivilrechtlich gelten für Schenkungen besondere Regelungen, insbesondere erhöhte Anforderungen an die Formvorschriften. Werden diese nicht beachtet, kann dies zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Schenkungen führen. Für den Fall, dass Sie Vermögen durch Schenkung erhalten haben oder aber schenkweise übertragen möchten, beraten wir Sie sowohl in allen zivilrechtlichen als auch steuerlichen Fragen, unterstützen Sie bei der Gestaltung von Schenkungsversprechen und deren Umsetzung. |
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