Sonstige Verträge in der Rechtsberatung|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Sonstige Verträge

Neben Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Erbverträgen und Kaufverträgen werden die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern in div. sonstigen Verträgen geregelt. Bspw. genannt seien hier Werkverträge, Bauverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Dienstleistungsverträge, Leasingverträge oder aber auch Darlehensverträge und Vereinbarungen über die Bestellung von Sicherheiten/Bürgschaftsverträge, usw.

Auch im Bereich des sonstigen Vertragsrechts beraten wir Sie gerne bei der Begründung, Durchführung und Beendigung derartiger Verträge, bei der Vertragsgestaltung und Abwicklung sowie bei allen sich aus diesen Verträgen ergebenden rechtlichen Problemen.

Auf Wunsch können wir Ihnen auch hier sowohl die rechtliche als auch die steuerrechtliche Beratung aus einer Hand gewährleisten. Bei Rechtsstreiten aus diesen Verträgen vertreten wir Sie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.



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