Sonstige Verträge|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Sonstige Verträge
 

Auch im Rahmen sonstiger Verträge, wie z. B. Darlehensverträge, Mietverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Arbeitsverträge, Provisionsvereinbarungen, Dienstleistungsverträge, usw., prüfen wir für Sie, ob Ihre Forderungen/Ihre Ansprüche aus den jeweiligen Verträgen wirksam entstanden und fällig geworden sind bzw. ob Einwendungen/Einreden Ihrer Vertragspartner von diesen zu Recht geltend gemacht werden oder zu Recht geltend gemacht werden könnten.

 

Wir unterstützen Sie bei der Schaffung der Voraussetzungen für die wirksame Entstehung Ihrer Forderung bzw. den Eintritt der Fälligkeit. Sollten Ihre Mahnschreiben bzw. unsere Rechtsanwaltsschreiben Ihren Vertragspartner nicht veranlassen, Ihre Forderung zu erfüllen, erläutern wir Ihnen die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung und setzen Ihre Forderungen gerichtlich durch (s. Beitreibung Ihrer Forderungen).

 
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