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Sonstige Wirtschaftsstrafsachen
Der im Bereich der Wirtschaftsstraftaten ist vielschichtig. Häufige Straftaten in diesem Zusammenhang sind Betrug (§ 263 StGB) z. B. in Form des Eingehungsbetrugs oder aber auch der Untreue (§ 266 StGB). Auch durch falsche Angaben gegenüber dem Registergericht (Handelsregister) und durch Verletzung handelsrechtlicher Berichtspflichten können Straftatbestände verwirklicht werden. Wir beraten Sie präventiv zur Vermeidung der Verwirklichung entsprechender Straftatbestände. Für den Fall, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, stehen wir Ihnen auch diesbezüglich beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei allen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden (z. B. Durchsuchung, Beschlagnahme, Beschuldigtenvernehmung, Zeugenvernehmungen usw.) und verteidigen Sie im Ermittlungs- sowie im Strafverfahren.
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