Steuerverkürzung und Steuergefährdung im Strafrecht|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Steuerordnungswidrigkeiten

Steuerordnungswidrigkeit sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Steuerordnungswidrigkeiten liegen hauptsächlich dann vor, wenn eine Steuerverkürzung nicht durch vorsätzliches Handeln sondern durch Leichtfertigkeit eingetreten ist (leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO, Steuergefährdung gemäß § 379 AO usw.). Leichtfertigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit. Dass in diesem Bereich regelmäßig Abgrenzungsprobleme zwischen Vorsatz, Leichtfertigkeit und Fahrlässigkeit auftreten, liegt auf der Hand. Die richtige Kategorisierung kann jedoch weitreichende Folgen haben, so dass auch hier eine professionelle steuerliche und rechtliche Beratung angezeigt ist.



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