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Umwandlung der Gesellschaft
In vielen Fällen ist es angezeigt, bestehende Gesellschaften umzuwandeln, weil bspw. die ursprünglich gewählte Rechtsform auf Grund von Gesetzesänderungen oder aber Änderungen der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr vorteilhaft ist oder aber mehrere Gesellschaften zu einer Gesellschaft zusammenzuführen oder aber eine Gesellschaft in mehrere Gesellschaften aufzuspalten. Lesen Sie hierzu unter Punkte „Unternehmensstrukturierung/Umwandlung“.
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