Veräußerung und Erwerb von Gesellschaftsanteilen|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Veräußerung und Erwerb von Gesellschaftsanteilen
 

Der Kauf und Verkauf bzw. die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften sowie an Kapitalgesellschaften birgt für die Vertragsparteien sowohl erhebliche Chancen als auch erhebliche Risiken. Eine Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, gerade wenn es um Unternehmen mit nicht unerheblichem Wert geht, sollte deshalb gut vorbereitet, rechtlich durchdacht und steuerrechtlich geprüft und optimiert sein.

Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch einzelne Gesellschafter kann zu ungewollten Verschiebungen von Mehrheiten führen und letztendlich auch dazu, dass die Gesellschaftsanteile nach Veräußerung durch Anteilseigner gehalten werden, deren Beitritt zur Gesellschaft die übrigen Gesellschafter eigentlich nicht wünschen. Soll dies vermieden werden, so sollte bereits der Gesellschaftsvertrag so gestaltet sein, dass die Übertragung von Anteilen der Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedarf und ggf. die übrigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht/Übernahmerecht erhalten.

Bei der Veräußerung selbst möchte i. d. R. der Veräußerer selbst einen sehr hohen Kaufpreis erzielen, der Käufer nicht zu teuer einkaufen.

Darüber hinaus möchte der Käufer weitest möglich sicherstellen, dass die Gesellschaftsanteile nicht mit Rechten Dritter belastet sind, Nachschusspflichten auf ihn zukommen und die übernommenen Gesellschaftsrechte auch sonst nicht mit Rechtsmängeln behaftet und die vereinbarte Beschaffenheit haben. I. d. R. sind deshalb Verträge über die Veräußerung und den Erwerb von Gesellschaftsanteilen relativ umfangreich und enthalten vielfach Garantien zur Beschaffenheit der übertragenen Gesellschaftsanteile.

Durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen können sich für den Erwerber Haftungsansprüche ergeben, für den Veräußerer kann u. U. eine Nachhaftung bestehen bleiben. Hinzu kommt, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen erhebliche Belastungen auslösen kann, wobei die Steuerentstehung und Steuerbelastung oft nicht auf den ersten Blick erkennbar ist (so kann bspw. die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft zu erheblicher Grunderwerbsteuer bzgl. der in der Gesellschaft vorhandenen Immobilien führen).

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung Ihrer Geschäftsanteilsveräußerung bzw. Ihres Geschäftsanteilserwerbs. Auf Grund der Doppelqualifikation unserer Berufsträger bzw. interdisziplinärer Zusammenarbeit in unserem Haus können wir Ihnen eine rechtlich, steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich optimierte Lösung aus einer Hand anbieten. Wir bewerten Ihre Gesellschaftsanteile, erstellen für Sie entsprechende Kaufverträge (soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit dem Notariat), führen für Sie Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen mit Ihrem Geschäftspartner und prüfen für Sie ggf. von Ihrem Geschäftspartner bereits erstellte Vertragsentwürfe. Wir beraten Sie über die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen der Anteilsübertragung (s. auch Unternehmenskauf und –verkauf, Unternehmensnachfolge, Unternehmensbewertung).

 
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