Vollstreckung| D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Vollstreckung
 

Nach erfolgreichem Abschluss eines Mahnverfahrens/Klageverfahrens haben Sie einen Vollstreckungstitel in Form eines Vollstreckungsbescheids oder eines Urteils gegen Ihren Schuldner in der Hand. Die darin titulierten Ansprüche müssen dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Dies kann in verschiedener Weise erfolgen, je nachdem, welches Vermögen der Schuldner besitzt. In Betracht kommen hier Pfändungen von Ansprüchen des Schuldners (z. B. Pfändung von Arbeitsentgelt), Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarpfändung und Versteigerung) oder aber Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, sofern der Schuldner über Grundbesitz verfügt.

Wir beantragen für Sie die entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen bei den zuständigen Behörden. Für den Fall, dass bekannt wird, dass Ihr Schuldner die Vollstreckung „vereitelt hat“, indem er Vermögen kurz vor der Vollstreckung z. B. an nahe Angehörige übertragen hatte, prüfen wir für Sie Anfechtungsansprüche und setzen diese bei entsprechenden Erfolgsaussichten für Sie durch.

 
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