Vermögenserhalt durch vorweggenommene Erbfolge|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Vorweggenommene Erbfolge
 

In vielen Fallkonstellation ist eine vorweggenommene Erbfolge der Vermögensübertragung durch Testament oder Erbvertrag vorzuziehen. Dafür können sowohl steuerliche als auch wirtschaftliche Aspekte sprechen.

In steuerlicher Hinsicht ermöglichst die vorweggenommene Erbfolge bei richtiger Gestaltung z. B. die mehrfache Ausnutzung von Steuerfreibeträgen, mit der Folge, dass insgesamt die erbschaftsteuerliche Belastung des in die nächste Generation zu übertragenden Vermögens deutlich gesenkt werden kann.

Auch ermöglicht die lebzeitige Übertragung von Vermögen, selbst den Bewertungsstichtag in zeitlicher Hinsicht zu bestimmen.

Auch unter Unternehmensnachfolgegesichtspunkten ist es oft sinnvoll, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Unternehmen oder sonstige ertragbringende wirtschaftliche Einheiten in die nächste Generation zu übertragen. Hierdurch kann das Risiko begrenzt werden, dass durch spätere Erbstreitigkeiten die Unternehmen oder sonstige wirtschaftliche Einheiten zerschlagen werden. Es können Pflichtteilsrechte der verschiedenen potentiellen Erben geregelt werden. Die neue Generation erhält durch die lebzeitige Übertragung mehr Motivation und Planungssicherheit, um die Verantwortung zu übernehmen, die ältere Generation kann „kürzer treten“ und sich bei entsprechender Gestaltung trotzdem einen angemessenen Lebensunterhalt sichern.

Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter Einbezug erbrechtlicher, einkommensteuerrechtlicher und erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Gesichtspunkte unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und familiären Situation.

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre vorweggenommene Erbfolge gestalten können und beraten Sie in allen mit diesem Thema zusammenhängenden rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.

 
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