Die geeignete Rechtsform|Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft|D-Hof/Oberfranken Dr. Schneiderbanger & Kollegen
inactiv Personengesellschaften
 

Die wichtigsten Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG oder GmbH & Co. KG) und die stille Gesellschaft. Für Freiberufler ist weiterhin die Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz interessant.

Ob für Ihre Unternehmung/für Ihr Vorhaben eher eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft die richtige Gesellschaftsform ist bzw. welche Art der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft in Frage kommt, ist durch Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsform zu ermitteln. Zu nennen sind hier steuerrechtliche, organisationsrechtliche, haftungsrechtliche, bilanzrechtliche und auch betriebswirtschaftliche Erwägungen, wie z. B. die Frage der zweckmäßigen Managementstruktur und der zweckmäßigen Kapitalausstattung.

Aus haftungsrechtlicher Sicht ist bei Personengesellschaften zu beachten, dass die Gesellschafter, mind. aber einer der Gesellschafter, grundsätzlich unbeschränkt auch mit seinem Privatvermögen haftet. Diesem haftungsrechtlichen Problem kann durch entsprechende Gestaltung begegnet werden (GmbH & Co. KG).

Auch aus steuerrechtlicher Sicht gibt es erhebliche Unterschiede in der Behandlung von Personengesellschaften und GmbH-Gesellschaften.

Wir beraten Sie ausgerichtet auf Ihren konkreten Fall bei der Wahl der geeigneten Rechtsform sowohl unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerrechtlicher Gegebenheiten und der oben weiterhin bezeichneten Erwägungen.

 
Zurück
inactiv Kapitalgesellschaften