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Werkverträge |
Sie haben mit Ihrem Kunden einen Werkvertrag geschlossen. Nun möchten Sie, dass Ihr Vertragspartner Zahlungen leistet, sei es vereinbarte Anzahlungen oder aber endgültige Zahlungen bei Fertigstellung?
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Zahlungsansprüche aus den Werkverträgen wirksam entstanden sind und ob Fälligkeit der einzelnen Beträge eingetreten ist. Sollte Ihr Vertragspartner Einwendungen bereits gegen die Zahlungsansprüche erhoben haben, prüfen wir die Berechtigung dieser Einwände. Gerade im Zusammenhang mit Werkverträgen sind oft zusätzliche Modalitäten für die wirksame Entstehung von Zahlungsansprüchen und deren Fälligkeit vereinbart bzw. gesetzlich geregelt. Eine erfolgversprechende Geltendmachung dieser Ansprüche setzt voraus, dass die besonderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.
Im Ergebnis der Prüfung besprechen wir mit Ihnen dann die Erfolgsaussichten mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Form der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Geltendmachung bzw. beraten Sie dahingehend, welche Voraussetzungen Sie für die Fälligkeit und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche noch erfüllen müssen. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten unterstützen wir Sie bei der Beitreibung Ihrer Forderungen (s. Beitreibung Ihrer Forderungen). |
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