Wirtschafts- & Steuerstrafrecht |
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Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen | |
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Beratung bei Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden
Die Steuerfahndung ist das Instrument der Finanzbehörden, Steuerstraftaten zu verfolgen. Da die Beamten der Steuerfahndung grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Behörden und Beamte der Kriminalpolizei nach der StPO haben, wird die Steuerfahndung auch als Kriminalpolizei in Steuersachen bezeichnet.
Der Steuerfahnder hat weitreichende Befugnisse, welche jeweils bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über Durchsuchung (auch körperliche Durchsuchung) Beschlagnahme bis hin zur vorläufigen Festnahme gehen können. Der betroffene Steuerpflichtige steht den doch sehr weitreichenden Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerfahndung und den Strafermittlungsbehörden ungleich schwächer gegenüber. Wenn sich der Steuerpflichtige Maßnahmen der Steuerfahndung ausgesetzt sieht, stellen sich in der Praxis u. a. oft folgende Fragen:
Bei Maßnahmen der Steuerfahndung haben Sie grundsätzlich das Recht, einen steuerlichen oder anwaltlichen Berater hinzuziehen. Dieser kann dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die jeweiligen Maßnahmen der Steuerfahnder vorliegen, etwaige Durchsuchungsbeschlüsse und sonstige Maßnahmen der Beamten wirksam sind. Hierdurch kann im Einzelfall erreicht werden, dass die Steuerfahndung ihre Befugnisse nicht überschreitet, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, keine Durchsuchungen auf Grund unwirksamer Durchsuchungsbeschlüsse erfolgen, Unterlagen zu Unrecht beschlagnahmt werden usw. In jedem Fall sollte versucht werden, auch bei derart einschneidenden Maßnahmen Ruhe zu bewahren, Eskalationen zu vermeiden und die Gespräche auf sachlicher Ebene zu führen, da nicht selten der Ablauf von Steuerfahndungsmaßnahmen die Weichen für den weiteren Fortgang des Ermittlungs- bzw. Steuerstrafverfahrens stellt.
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