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Informationsbrief August 2026

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Koalitionsausschuss hat sich Anfang Juli darauf verständigt, dass Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden sollen. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.

DarĂĽber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die von den GutachterausschĂĽssen ermittelten Vergleichspreise fĂĽr Immobilien bei der GrundstĂĽcksbewertung fĂĽr die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich heranzuziehen. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten.
  • FĂĽr die Finanzverwaltung gehört der Nachweis ĂĽber den Transport in einen anderen Mitgliedstaat zu den wichtigsten Voraussetzungen, damit innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei sind. Der Bundesfinanzhof hat aber nun entschieden, dass es zumindest fĂĽr die Gewährung von Vertrauensschutz nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt.
  • Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher galt diese Befreiung fĂĽr die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.2026 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurĂĽckkehren können.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe fĂĽr August 2026.

Viel SpaĂź beim Lesen!

Mit freundlichen GrĂĽĂźen Prof. Dr. Schneiderbanger Steuerberater Rechtsanwalt Vereidigter BuchprĂĽfer Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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