Kanzlei

Sonderausgabe zum Jahresende 2026

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2026 neigt sich dem Ende zu. Genau der richtige Zeitpunkt, um Ihnen aufzuzeigen, worauf Sie zum „steuerlichen Jahreswechsel“ besonders achten müssen. Wir möchten Ihnen ein gutes Gefühl verschaffen, bestehende Handlungsspielräume ausgenutzt zu haben. Um Sie darin zu unterstützen, erhalten Sie anbei die Sonderausgabe zum Jahresende 2026.

Unter anderem behandeln wir in der Sonderausgabe:

  • Ab 2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zum Regelfall; zudem stehen die neue Förderung der privaten Altersvorsorge und Überlegungen zur Verlagerung privater Ausgaben im Fokus.
  • Für Unternehmer läuft der Countdown zur E-Rechnungspflicht ab 2027; Vermieter und Kapitalanleger finden Hinweise zu Mietimmobilien und Freistellungsaufträgen.
  • GmbH-Geschäftsführer und -Gesellschafter sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten Hinweise zu Offenlegung, Verträgen, Mindestlohn/Minijob und steuerlichen Aspekten zum Jahreswechsel.

Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Schneiderbanger Steuerberater Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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